Tachograph / Fahrtenschreiber
Ein Tachograph ist ein Tachometer mit einem schreibenden Messgerät. Weitere Bezeichnungen für einen Tachographen sind Fahrtenschreiber, Fahrtenzähler oder EG-Kontrollgerät. Im Zusammenhang mit der Unfalldatenspeicherung wird manchmal auch der Begriff Black Box verwendet – hierbei handelt es sich jedoch speziell um einen Unfall-Datenspeicher, der relevante Daten zur Rekonstruktion eines Unfalls speichert, beispielsweise die gefahrene Geschwindigkeit kurz vor dem Unfall.
Aufgaben eines Tachographen
Ein Tachograph dient zur Überwachung und Dokumentation folgender Aspekte:
- Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten
- Erfassung von Lenkzeitunterbrechungen
- Erfassung der gefahrenen Kilometer
- Erfassung der gefahrenen Geschwindigkeit
Die wichtigste Funktion solcher Fahrtenschreiber ist die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten. Diese sind in der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelt, welche durch die Verordnungen (EU) 2020/1054 und (EU) 2024/1258 ergänzt wurde. Diese Vorschriften gelten innerhalb der Europäischen Union für Fahrer von Nutzfahrzeugen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr.
Bisher waren Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zur Nutzung eines Tachographen verpflichtet. Seit 1. Juli 2026 müssen jedoch auch leichtere Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen, die grenzüberschreitend eingesetzt werden, einen Tachographen verwenden.
In Deutschland gilt zudem eine Aufzeichnungspflicht für Fahrer von Fahrzeugen ab 2,8 Tonnen, sofern sie gewerblich genutzt werden. Fahrzeuge in der Gewichtsklasse 2,8 bis 3,5 Tonnen werden häufig als Sprinter-Klasse bezeichnet.
Datenermittlung über den Tachograph
Es gibt sowohl analoge als auch digitale EG-Kontrollgeräte. Während mechanische Tachographen in älteren Fahrzeugen zum Einsatz kamen, sind digitale Kontrollgeräte seit dem 1. Mai 2006 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.
Ein digitaler Tachograph erfasst automatisch folgende Daten:
- Tageslenkzeit: Darf in der Regel nicht mehr als 9 Stunden betragen (mit Ausnahmen bis 10 Stunden).
- Wochenlenkzeit: Darf in der Regel nicht mehr als 56 Stunden betragen.
- Fahrtunterbrechung: Nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden.
- Tägliche Ruhezeit: Muss in der Regel mindestens 11 Stunden betragen (kann auf 9 Stunden verkürzt werden).
- Wöchentliche Ruhezeit: Muss mindestens 45 Stunden betragen.
In älteren Fahrzeugen (zugelassen vor dem 1. Mai 2006) sind weiterhin mechanische Tachographen in Betrieb. Diese bestehen aus einer Schreibeinheit mit vorbedruckten Papierscheiben, die mit einem Uhrwerk und einem Drehzahlmesser gekoppelt sind.
Typen von Tachographen
Mechanisch
In älteren Fahrzeugen, die vor dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, sind mechanische Tachographen weiterhin im Einsatz. Ein mechanischer Tachograph ist eine in das Fahrzeug integrierte Schreibeinrichtung, in die eine vorbedruckte Papierscheibe (Diagrammscheibe) eingelegt wird. Diese Scheibe dreht sich während der Fahrt und wird von einer Schreibeinheit beschrieben. Die Mechanik des Tachographen ist mit einem Uhrwerk und einem Drehzahlmesser gekoppelt, wodurch Bewegungszeiten, gefahrene Geschwindigkeit und Lenkzeiten aufgezeichnet werden.
Allerdings sind mechanische Tachographen anfälliger für Manipulationen und ungenauere Aufzeichnungen, da sie vollständig analog arbeiten. Aus diesem Grund wurde der digitale Tachograph eingeführt.
Digital
Seit dem 1. Mai 2006 ist der digitale Tachograph für neu zugelassene Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen in der EU gesetzlich vorgeschrieben. Im Gegensatz zum mechanischen Tachographen speichert der digitale Tachograph die Daten elektronisch und manipulationssicher. Die wichtigsten Merkmale eines digitalen Tachographen sind:
- Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtunterbrechungen und Geschwindigkeiten in einem internen Speicher
- Auslesbarkeit durch Kontrollbehörden mit einer speziellen Kontrollkarte oder durch den digitalen Download der Daten
- Personalisierte Fahrerkarten, die die Arbeitszeiten jedes Fahrers individuell dokumentieren
- Verbesserter Schutz vor Manipulationen durch digitale Verschlüsselung
Smart
Mit der Einführung des Smart-Tachographen (erste Generation seit 2019, zweite Generation seit 2023, siehe unten) wurde die Technologie weiterentwickelt. Diese modernen Geräte bieten automatische Standorterfassung, eine sichere drahtlose Kommunikation mit Kontrollbehörden und ermöglichen eine noch genauere Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten.
Besonders wichtig sind die neuen Nachrüstpflichten für ältere digitale Tachographen:
- Fahrzeuge mit einem digitalen Tachographen der ersten Generation müssen bis spätestens 18. August 2025 mit einem Smart-Tachographen der zweiten Generation nachgerüstet werden.
- Fahrzeuge über 2,5 Tonnen, die grenzüberschreitend eingesetzt werden, müssen bis spätestens 1. Juli 2026 mit einem intelligenten Tachographen ausgestattet sein.
Diese neuen Vorschriften sollen Manipulationen erschweren, Kontrollen erleichtern und die Einhaltung der EU-Sozialvorschriften verbessern.
Der Smart-Tachograph und neue gesetzliche Vorschriften
Smart-Tachograph 1 (seit 2019)
Seit Juni 2019 ist in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen innerhalb der EU der intelligente Tachograph (Smart-Tachograph 1) verpflichtend. Dieser bringt gegenüber dem klassischen digitalen Tachographen folgende Verbesserungen:
- Automatische Standorterfassung per GNSS (Global Navigation Satellite System)
- Sichere Kommunikation mit Kontrollbehörden über DSRC (Dedicated Short-Range Communication)
- Manipulationsschutz durch verbesserte Verschlüsselungstechniken
Smart-Tachograph 2 (seit 2023)
Seit 21. August 2023 müssen neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit dem Smart-Tachograph 2 ausgestattet sein. Dieser bietet zusätzliche Funktionen, darunter:
- Erweiterte GNSS-Funktionen für genauere Positionsbestimmung
- Automatische Erkennung von Grenzübertritten
- Erweiterte Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten
Nachrüstpflicht für Bestandsfahrzeuge
Für ältere Fahrzeuge gelten Übergangsfristen für die Nachrüstung:
- Bis spätestens 18. August 2025 müssen alle Fahrzeuge mit einem digitalen Tachographen der ersten Generation auf den Smart-Tachograph 2 umgerüstet werden.
- Bis 1. Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht für alle grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge über 2,5 Tonnen, die bislang keinen digitalen Tachographen nutzen mussten.
Diese neuen Regelungen sollen die Kontrolle des gewerblichen Verkehrs weiter verbessern und Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten effizienter aufdecken.
Fazit
Der Tachograph ist ein zentrales Instrument zur Überwachung der Fahrzeiten im gewerblichen Verkehr. Während ältere mechanische Geräte nach wie vor in älteren Fahrzeugen vorhanden sind, sind digitale Tachographen seit 2006 Pflicht. Die Einführung der Smart-Tachographen der ersten und zweiten Generation sorgt für eine noch präzisere Überwachung, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr. Unternehmen und Fahrer müssen sich an die neuen gesetzlichen Vorgaben halten und gegebenenfalls ihre Fahrzeuge entsprechend nachrüsten, um Bußgelder und Sanktionen zu vermeiden.
Mehr Informationen zum Waren- und Gütertransport finden Sie unter Nachtsprung.
Bildlizenz: CC BY-SA 3.0, Autor: Patrick Seidler